
Kundeninformation zur Grundsteuerreform
Das Grundsteuer-Reformgesetz wurde durch den Bundesrat am 8.11.2019 beschlossen. Ab dem 1.1.2025 soll eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Was bedeutet das für Immobilienunternehmen und wie können wir Sie unterstützen? NEU: Bayern verlängert Frist bis 30.04.2023.
Ziel der neuen Grundsteuerregelung ist die faire und verfassungsfeste Festlegung der Grundsteuerwerte. Ursprünglich wurde die Frist zur Einreichung der neuen Grundsteuererklärung auf den 31.10.2022 festgelegt. Bayern hat diese Abgabefrist bis Ende April 2023 verlängert.
Durch eine Öffnungsklausel konnten die Bundesländer eigene Grundsteuermodelle gestalten und mussten dem sogenannten Bundesmodell nicht folgen.
Diese Bundesländer folgen dem Bundesmodell:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Informationsbereitstellung nach der neuen Grundsteuerregelung
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