
§ 15a Umsatzsteuergesetz – Berichtigung Vorsteuerabzug
Der vorgenommene Vorsteuerabzug und die ggf. notwendige Vorsteuerkorrektur werden innerhalb der Beobachtungszeiträume des § 15a Umsatzsteuergesetz übersichtlich, transparent und nachvollziehbar dokumentiert.
Das einzigartige Zusammenspiel zwischen Immobilienstammdaten, Buchhaltung und der hinterlegten Steuergesetzgebung hilft Ihnen bei der monatlichen Überprüfung Ihrer Vorsteuerquoten für den gesamten Berichtigungszeitraum von fünf oder zehn Jahren.
Ob bereits abgeschlossene oder gerade in der Entstehung befindliche Baumaßnahmen, die Flexibilität und Integration in Ihre Buchhaltungs-, Projekt- und Steuerabläufe gewährleisten einen effektiven Einsatz in Ihrem Unternehmen.
Ihr Nutzen mit der RELion Berichtigung des Vorsteuerabzuges
- Abbildung der gesetzlichen Grundlage
- Automatische Unterscheidung in Altregelung bis 31.12.2011 und aktuelle Gesetzgebung
- Automatische Prüfung der gesetzlichen Grenzen
- Sofort, beweglich und unbewegliche Wirtschaftsgüter
- Berechnungsgrundlage für die Quotenermittlung (Manuell, Objekt oder zugeordnete Einheiten)
- Berechtigung abhängig vom Status (Datenerfassung, vor oder im Berichtigungszeitraum oder gesperrt)
- Monatliche Ermittlung und Aktualisierung der aktuellen Quote wenn gewünscht
- Zuordnung der Buchungen/Rechnungen zum Berichtigungsobjekt bei Buchung oder nachträglich
- Altdaten-Übernahme durch RapidStart möglich
Haben Sie Interesse oder noch Fragen?
Gerne können wir weitere Details zum RELion-Modul §15a Umsatzsteuergesetz in einem persönlichen Gespräch klären. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.
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